Honorar

Im Rahmen des ersten persönlichen Gesprächs treffe ich mit Ihnen eine individuelle Honorarvereinbarung, damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt. Sollten Sie nach diesem Erstgespräch keine weitergehende Unterstützung benötigen, so ist dieses Erstgespräch kostenlos. Im Falle einer Beauftragung werden die Kosten für das Erstgespräch verrechnet.

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, so bitte ich Sie, mir bei der Erteilung Ihres Auftrages die Versicherungspolice mitzuteilen, damit ich prüfen kann, ob Ihr Fall durch die Versicherung gedeckt ist.

Bei knappen finanziellen Verhältnissen prüfe ich, ob die Voraussetzungen für die unentgeltliche Rechtspflege vorliegen und stelle gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle ein entsprechendes Gesuch. Die unentgeltliche Rechtspflege befreit Sie vorläufig von der Verpflichtung zur Bezahlung der Verfahrens- und Anwaltskosten.