Konkubinat
Unverheiratete Paare sind in der schweizerischen Rechtsordnung (noch) nicht vorgesehen. Das heutige Zivilgesetzbuch sieht als einzige juristisch geregelte Form des Zusammenlebens als Paar die Ehe (nicht gleichgeschlechtlich und gleichgeschlechtlich) vor. Das Konkubinat bewegt sich aber nicht völlig im rechtsfreien Raum. Die Konkubinatspartner unterstehen den allgemeinen Rechtsregeln und damit insbesondere auch dem Vertragsrecht. Ein schriftlicher Vertrag zwischen den Parteien, der die wichtigsten Punkte im Todesfall oder bei Trennung festhält, würde aber vieles erleichtern, auch wenn man meint, dass Liebe stärker ist als irgendein Vertrag. Was passiert aber, wenn der Partner/in krank wird, stirbt oder wenn die Liebe erlischt, und die Parteien wieder getrennte Wege gehen müssen? Haben die Lebenspartner die wichtigsten Punkte geregelt, sparen sie sich einige Sorgen.
Im Konkubinatsvertrag kann fast alles geregelt werden. So kann zum Beispiel beim Kauf von Wohneigentum vertraglich festgehalten werden, was im Falle einer Trennung zu geschehen hat. Im Erbrecht können die Parteien mit geringem Aufwand einiges zugunsten des Partners/in vermachen. Mit einer Todesfallrisikoversicherung kann der hinterbliebene Partner/in besser abgesichert werden. Im Weiteren ist zu Lebzeiten zu prüfen, ob die Pensionskasse dem hinterbliebenen Lebenspartner/in eine Rente oder ein einmaliges Todesfallkapital auszahlt. Die Pensionskassen sind dazu gesetzlich nicht verpflichtet. Viele Pensionskassen zahlen jedoch freiwillig. Wichtig zu wissen ist, dass die Pensionskassen aber nur dann eine Rente/ein Todesfallkapital auszahlen, wenn sämtliche Formvorschriften von den Konkubinatspartnern zu Lebzeiten erfüllt wurden, andernfalls der hinterbliebene Partner/in nichts bekommt. Schliesslich schafft ein Inventar samt Belegen über die Wohnungseinrichtung klare Eigentumsverhältnisse.
Es ist verständlich, wenn man der Auffassung ist, dass das schriftliche Festhalten des Zusammenlebens und eine allfällige Auflösung, sei es durch Trennung oder Tod, nicht romantisch ist. Aber gerade dann, wenn zwischen den Parteien noch alles klar und schön ist, wäre dies der richtige Zeitpunkt Absprachen festzuhalten, um unnötigen Ärger und unnötige Sorgen zu vermeiden.
